Ein Schulmeister wird erwähnt, dieser ist zugleich Stadtschreiber.
Durch Ausgaben für Schule und Schulmeister wird das Schulwesen fassbar.
Eine Schule wird das erste Mal erwähnt.
In einer Jahrtagsstiftung wird erstmals ein Schulmeister erwähnt.
In Roth ist die Deutsche Schule nachgewiesen.
In Abenberg ist ein Schulmeister nachweisbar.
In einer Jahrtagsstiftung wird erstmals ein Schulmeister erwähnt.
Das Schulwesen in Roth wird durch eine Klage des Schulmeisters vor dem Stadtgericht fassbar.
Es ist eine Schule bezeugt.
Durch die Ausgaben für Schule und Schulmeister wird das Schulwesen fassbar. Eine Lateinschule ist somit nachweisbar.