Die Lateinschule wird erwähnt.
Erstmals wird ein Scholaster im Kollegiatstift St. Jakob (Heinricus) erwähnt.
Eine Deutsche Schule ist in Münnerstadt nachzuweisen. Dies ist eine Einrichtung des Deutschen Ordens.
Heinrich von Gelnhausen ist als "Heinricus rector scholarum" Zeuge in einer Urkunde. Die Berufsbezeichnung enthält aber keinen Hinweis auf eine Tätigkeit als Schulmeister.
Ein "rector puerorum" wird erwähnt.
Die Lateinschule besteht als Pfarrschule ("rector scholarum").
Ein Münnerstädter Deutschordensbruder bezeichnet sich als "Albrecht quondam rector scolarum" in Rothenburg.
Es entwickelt sich eine eigenständige deutsche Elementarschule als Stadt- oder Ratsschule.
Eine Schule wird erwähnt.
Es wird eine Stadtschule genannt.