Weißenburg geht aus dem ehemaligen Römerkastell "Biriciana" hervor.
Weißenburg als "uuizinburc" erwähnt.
Der Königshof wird als "Uuzinburc" erstmals erwähnt, um ihn entwickelt sich die spätere Stadt.
Der Königshof Weißenburg befindet sich schon im Besitz des Reichs.
Kaiser Karl III. bestätigt dem Erzbischof und Erzkapellan Liutbert das Kloster Weißenburg und verleiht den Mönchen nach dessen Tod das Recht, den Abt zu wählen.
König Otto I. gibt dem Kloster Weißenburg die widerrechtlich entzogenen Zinsleute zurück.
Stadtherr von Weißenburg ist der König; Weißenburg ist damit Reichsstadt.
Weißenburg gehört zum Bistum Eichstätt, Dekanat Weißenburg.
In Weißenburg gibt es kein geschlossenes Patriziat wie zum Beispiel in Nürnberg.
König Heinrich III. bestätigt dem Kloster Weißenburg die Grenzen seiner Mark und die Immunität.