Der Eichstätter Bischof Johann III. von Eych erlässt für das Stadtgericht eine Rats- und Gerichtsordnung ("Satzordnung").
Hans "Rinwald" erhält das Bischofsheimer Zentgrafenamt als Lehen des Würzburger Hochstifts.
Hans Kaufmann nimmt bis auf Widerruf das Ebenhausener Zentgrafenamt zu Lehen.
Hans Meisenfänger erhält bis auf Wiederruf das Zentgrafenamt zu Königsberg als Lehen vom Hochstift Würzburg.
Eberhard Trescher nimmt das Weikersheimer Zentgrafenamt vom Bischof von Würzburg zu Lehen.
Stefan Zentgraf nimmt das Zentgrafenamt zu Eltmann vom Würzburger Bischof zu Lehen.
Die Stadtgerichtsbarkeit wird bestätigt.
Kunz Schade nimmt bis auf Widerruf das Ebenhausener Zentgrafenamt zu Lehen.
Der Rat erhält einen Blutbann.
Jakob und Hans von Steinau teilen ihren Besitz, darunter ihren Sitz auf der Salzburg über Neustadt und die Hälfte von Amt und Gericht Bischofsheim, sowie die dortigen Ungeld und Zoll.