Der Bischof von Würzburg, Johann Philipp von Schönborn, erlässt ein Mandat, dass kein fremder Fischer seine Ware auf den Markt bringen darf, ohne dass sie von den geschworenen Meistern besichtigt und dafür der gebührende Zoll entrichtet wurde, und verbietet insbesondere das Hausieren. Die geschworenen Meister des Fischerhandwerks aber soll niemand mit Zoll- und Waaggeld über Gebühr beschweren.
Die Zunftartikel der Wertheimer Schneider sind erhalten.
Es werden neun Schiffbauer, sieben Schiffleute und vier Schiffknechte aufgeführt.
Der Keller Michael Kirsinger bittet Johann Philipp von Schönborn, Erzbischof zu Mainz und Bischof zu Würzburg, für das Schuhmacherhandwerk Dettelbachs eine neue Zunftordnung zu erlassen.
Die Leineweber erhalten eine Zunftordnung.
Es gibt 88 Tuchmachermeister.
Die Zunft verkauft den Hümplerhof.
Johann Hartmann von Rosenbach, Bischof von Würzburg, bestätigt dem Würzburger Fischerhandwerk die Stubenordnung in zehn Punkten.
Peter Philipp von Dernbach, Bischof von Würzburg, erneuert und bestätigt dem Würzburger Fischerhandwerk die Handwerksordnung in 29 Punkten.
Der Würzburger Bischof Peter Philipp von Dernbach bestätigt dem Würzburger Fischerhandwerk die Stubenordnung in zehn Punkten.