Es zählt neben dem Bergmeister und dem in Personalunion als Gegenschreiber tätigen Bergschreiber ein Schmelzer zum Amtspersonal.
Georg Ulrich von Künsberg, Domherr in Bamberg, und Thoma von Kynsfelt, der Befehlshaber der Hauptmannschaft Kronach, geben dem Schusterhandwerk in der Stadt Kronach und auf dem Land auf dessen Bitte eine Lehrjungenordnung, weil einige Meister sich nicht an die von ihnen selbst errichtete Ordnung halten.
Der Bamberger Bischof Georg IV. Fuchs von Rügheim gibt dem Handwerk der Schuhmacher eine Ordnung, wie sie schon sein Vorgänger Weigand von Redwitz gegeben hatte.
Laut Lorenz Fries gibt der Würzburger Bischof den Rotgerbern der Stadt Königsberg eine Handwerksordnung.
Die Stadt Gerolzhofen (Bürgermeister und Rat) beabsichtigt, ihren Metzgern eine Satzung über den Fleischkauf zu geben. Die Metzger werden gebeten, ihre Satzung gegen Belohnung der Stadt zukommen zu lassen, damit diese verglichen werden können.
Der Würzburger Bischof Friedrich von Wirsberg gibt den Löhern Mellrichstadts eine Ordnung.
Der Würzburger Bischof Friedrich von Wirsberg gibt den Leinewebern Mellrichstadts eine Ordnung.
Graf Ludwig von Stolberg erteilt dem Leinweberhandwerk in Stadt und Grafschaft Wertheim eine Ordnung.
Es wird für Gerolzhofen eine Bäckerordnung erlassen.
Christof Neustetter Stürmer (genannt zu Schonfeldt), Bamberger Rat und Hauptmann der Stadt Kronach, und der Bürgermeister und der Rat bestätigen die Schuhmacherordnung des Bamberger Bischofs Georg IV. Fuchs von Rügheim vom 5.4.1558.