Es wird eine Schule erwähnt.
Der Würzburger Bischof Johann II. von Brunn bestimmt urkundlich, dass die Stadt Iphofen jährlich dem Domherrn Konrad von der Kere auf dessen Lebenszeit 100 Gulden zum Ersatz der demselben seither von dem Dorf Stockheim gewährten, jetzt dem Grafen Georg von Henneberg und dem Kaspar von Bibra versetzten Summe zu zahlen habe.
Graf Albrecht von Wertheim erhält laut Lorenz Fries vom Würzburger Bischof und vom Domkapitel jährlich 200 Gulden aus den Einnahmen in Iphofen als Leibgeding. Außerdem bestätigen die Iphofener Bürger, dass sie jährlich 200 Gulden an Schenk Konrad von Limpurg und dessen Brüder, 100 Gulden an Konrad von der Kere, 100 Gulden an Kunz Lesch und 100 Gulden an den Würzburger Bischof zahlen werden.
Da Adolf Marschalk von Salzburg dem Würzburger Bischof laut Lorenz Fries 225 Gulden leiht, verschreibt ihm dieser im Gegenzug jährlich 20 Gulden an der Bede in Iphofen.
Als die jährlichen 200 Gulden Leibgeding, die 1436 Graf Albrecht von Wertheim erhielt, wieder frei wurden, verschreibt der Würzburger Bischof laut Lorenz Fries jährlich 200 Gulden an Balthasar von Wertheim für eine Summe von 3000 Gulden.
Der Würzburger Stiftspfleger Gottfried IV. Schenk von Limpurg befiehlt seine Zöllner und Amtleute den Metzgern und Bäckern in Iphofen den Ankauf von Vieh und Getreide zollfrei zu gestatten.
Laut Lorenz Fries verpfändet Bischof Gottfried von Limpurg das Iphofener Ungeld an Weiprecht von Crailsheim.
Laut Lorenz Fries verkauft Fritz Holtzinger am 25.11.1445 einen Teil der dem Hochstift Würzburg lehenbaren Zehntrechte an Doktor Gregor Heimburg für 650 Gulden. Diese werden ihm am 21.12.1445 vom Bischof übertragen.
Der Würzburger Bischof Johann III. von Grumbach gewährt der Stadt Iphofen die Erlaubnis, die Reichsstraße, die bisher an der Stadt vorbeigeführt hat, nunmehr durch den Ort zu legen. Zugleich soll ein vierter Jahrmarkt am Sonntag Oculi (3. Fastensonntag) stattfinden. Die Straßenbauer sollen vom Zoll befreit sein.
Laut Lorenz Fries verkauft Georg Haiden zu Uehlfeld am 22.5.1464 einen Teil der dem Hochstift Würzburg lehenbaren Zehntrechte an Doktor Gregor Heimburg. Diese werden seinem Sohn Jacob von Heimburg am 21.1.1467 vom Bischof übertragen.