König Karl IV. gebietet dem Bürgermeister und dem Rat der Stadt Rothenburg o. d. Tauber, die Reichssteuer an den Burggrafen von Nürnberg für neun Jahre im Voraus zu bezahlen.
Nachdem Rothenburg sich aus eigenem Vermögen von der Verpfändung an den Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe gelöst hat, nimmt König Karl IV. die Stadt wieder in den unmittelbaren Reichsschutz, befreit sie von aller Schuld wegen getöteter Juden und erlaubt die Wiederaufnahme von Juden (und setzt fest, dass sich ohne Erlaubnis von Bürgermeister und Rat kein Jude in der Stadt niederlassen darf). Weiterhin verspricht er, die Stadt nicht mehr zu verpfänden, gegen ihren Willen keine Richter einzusetzen und gibt die Erlaubnis, dass sich Rothenburg mit den Städten Schwabens verbinden darf.
König Karl IV. befiehlt den Bürgern Rothenburgs, dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe und dessen Stift gehorsam zu sein, nachdem sie sich bereits Briefen, die der König zur Schlichtung der Streitigkeiten zwischen Stadt und Bischof geschrieben hatte, nicht unterwarfen.
König Karl IV. errichtet einen Landfrieden zwischen den Städten Regensburg, Nürnberg, Würzburg, Rothenburg und verschiedenen Fürsten und Bischöfen.
König Karl IV. errichtet eine Sühne zwischen dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe und der Stadt Rothenburg wegen diverser Konflikte und Zusammenstöße. Demnach soll u.a. die Stadt von allen dadurch entstandenen Sachen ledig und los sein, sie muss dem Bischof 4000 Gulden geben und bis zur kommenden Lichtmeß 2500 Gulden zahlen. Das Rothenburger Spital soll durch die Einigung keine Nachteile erleiden. Zudem soll der Bischof von allen Schulden los sein, die er bei Rothenburger Juden hatte.
Die Stadt löst sich aus eigenem Vermögen um 9500 Gulden aus der Verpfändung an den Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe. König Karl IV. überlässt ihnen dafür die Synagoge, den Judenkirchhof und alle Häuser und Hofstätten von Juden in Rothenburg. All dies dürfen sie nach Belieben verkaufen, versetzen oder tauschen.
König Karl IV. erlaubt den Rothenburger Bürgern, wegen der vorherigen Einigung mit dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe (24.8.1353) auch jene Bürger mit verhältnismäßigen Abgaben zu belasten, die zur Zeit dieser Einigung in der Stadt waren, diese aber inzwischen verlassen haben.
Da sie sich um 9500 Gulden selbst aus der Verpfändung an den Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe gelöst hat, überlässt Kaiser Karl IV. der Stadt Rothenburg die Synagoge, den Judenkirchhof und die Häuser und Hofstätten der Juden in genannter Stadt mitsamt dem Recht, diese Immobilien nach ihrem Gutdünken zu veräußern.
Im "Rothenburger Landfrieden" ist Rothenburg o. d. Tauber nicht direkt, sondern durch den Kaiser als Stadtherr vertreten.
Kaiser Karl IV. nimmt das neue Spital zum Hl. Geist in Rothenburg in seinen Schutz und unterstellt es in geistlichen Sachen unmittelbar dem Würzburger Bischof.