Der Würzburger Bischof Gottfried IV. von Limpurg verpflichtet sich, die Pfarrei Haßfurt nur an Domherren zu verleihen, da das Domkapitel verschiedene Einkünfte für das Hochstift versetzt hat.
Laut Lorenz Fries verschreibt der Würzburger Bischof die jährlichen 100 Gulden an der Bede in Hassfurt, die er zuvor dem Nürnberger Bürger Hans Gretzer verschrieben hatte, nun Konrad Baumgartner.
Laut Lorenz Fries verschreibt der Würzburger Bischof die jährlichen 100 Gulden an der Bede in Hassfurt, die er zuvor Konrad Baumgartner verschrieben hatte, nun an Wilhelm und Ruprecht von Hall.
Laut Lorenz Fries verschreibt der Würzburger Bischof die Hälfte der jährlichen 100 Gulden an der Bede in Hassfurt, die er zuvor Wilhelm und Ruprecht von Hall verschrieben hatte, nun an Ritter Paul Haller.
Der Würzburger Bischof Johann III. von Grumbach verleiht der Stadt Haßfurt auf deren Bitten einen weiteren Jahrmarkt, der am Sonntag vor St. Nikolaus (6.12.) abgehalten werden soll.
Laut Lorenz Fries verschreibt der Würzburger Bischof 1456 den Herren von Rechberg, Rosenberg, Zobel, Absberg und Seckendorf jährlich 100 Gulden an den Einnahmen in Hassfurt für insgesamt 2000 Gulden. Nachdem sich die Hauptsumme im Laufe der Jahre auf 1500 Gulden verringert, leiht sich der Würzburger Bischof diese Summe von Heinz Truchsess zu Bundorf und löst sie ein. Daraufhin verschreibt der Bischof dem Truchsess zu Bundorf 1518 für die geliehenen 1500 Gulden jährlich 75 Gulden an den Gefällen in Hassfurt.
Unter Bischof Rudolf II. von Scherenberg beginnt der Rückkauf der verpfändeten Güter Würzburgs.
Die Stadt Hassfurt erhält laut Lorenz Fries von Bischof Johann von Grumbach einen weiteren Jahrmarkt am Sonntag vor Nikolaus (6.12.).
Der Würzburger Bischof verschreibt laut Lorenz Fries Konrad von Bickenbach (dem Jüngeren) jährlich 100 Gulden an den Einnahmen in Hassfurt als Leibgeding.
Der Würzburger Bischof verschreibt laut Lorenz Fries Agnes von Bickenbach jährlich 125 Gulden an der Bede in Hassfurt als Leibgeding.