In der Stadtrechtsverleihung (Gelnhäusener Stadtrecht) bekommt Fladungen auch die Erlaubnis, jeden Dienstag einen Wochenmakt abzuhalten.
Heinrich von Fladungen wird erster Stadtschultheiß und fürstlicher Beamter Fladungens.
Fladungen wird als "civitas" bezeichnet.
Der Würzburger Bischof Albrecht gründet die Pfarrei Fladungen.
Nach einem Streit zwischen dem Würzburger Bischof und dem Abt von Fulda einigt man sich auf einen Schiedsspruch und Fulda besetzt Fladungen.
Der Würzburger Bischof Albrecht verschreibt dem Ritter Dietrich von Bibra Stadt und Gericht Fladungen für 10220 Pfund Heller.
Heinrich von der Tanne erhält jährlich vom Bischof von Würzburg sechs Pfund Heller aus der Bede der Stadt Fladungen für das Amt des Erbburgmanns auf der hochstiftischen Feste "Hyldenburk".
Laut Lorenz Fries verpfändet Bischof Albrecht von Hohenlohe den Rittern Heinrich Steinrick und Hans von Ebersberg 100 Pfund Heller jährlichen Zins auf die Bede zu Fladungen.
Hans von Rotenburg wird Burgmann des Würzburger Bischofs Albrecht in Fladungen.
Das Hochstift Würzburg kauft Fladungen zurück.