Der Adelige Krafto von Hohenlohe kauft für 600 Mark Besitzungen in Heidingsfeld ("Heitingesvelt").
König Adolf von Nassau verpfändet dem Würzburger Bischof unter anderem das "oppidum Windesheym" (Windsheim) und die Vogtei ("advocatia") in "Heytingesfelt" (Heidingsfeld).
König Adolf von Nassau fordert im Zusammenhang mit der kurz zuvor erfolgten Übergabe Heidingsfeld an das Würzburger Hochstift von den Bürgern Gehorsam gegenüber dem Bischof Manegold von Neuenburg.
König Albrecht I. von Habsburg überlässt Albert von Hohenlohe die Reichsgüter unter dem Berg, darunter Uffenheim und Heidingsfeld, auf fünf Jahre gegen jährliche Zahlungen an Graf Ludwig von Öttingen.
König Albrecht I. verpfändet Heidingsfeld ("villa Heytingesfelt") mit allen Besitzungen für 2000 Heller an das Hochstift Würzburg.
König Albrecht I. von Habsburg gestattet Albert von Hohenlohe, für die Reichseinkünfte in Heidingsfeld, die er ihm verpfändet hatte und die nun dem Würzburger Bischof Andreas von Gundelfingen verpfändet sind, sich an den anderen ihm versetzten Gütern schadlos zu halten.
König Ludwig IV. gibt Götz von Hohenlohe den Teil von Heidingsfeld zu Lehen, den dessen Bruder inne hatte.
Die Brüder Konrad und Gottfried von Hohenlohe vereinigen ihre Güter und vereinbaren die künftige Vererbung. Konrads Ehefrau Elisabeth erhält Güter und Leute in Heidingsfeld, die Gottfried von Hohenlohe aber zurückkaufen darf.
Gottfried von Hohenlohe löst das an Elisabeth von Hohenlohe gegebene Gut Heidingsfeld bis auf 700 Pfund Heller aus.
Würzburgs Bischof Wolfram von Grumbach schlichtet einen Streit zwischen Gottfried von Hohenlohe und dessen Hubnern in Heidingsfeld. Es werden Vereinbarungen zum Verhältnis der beiden Parteien getroffen.