Kaiser Karl IV. gewährt Niederstetten das Gelnhäuser Stadtrecht.
Kaiser Karl IV. erlaubt Gottfried von Hohenlohe, Haltenbergstetten zur Stadt auszubauen, Mauern, Stock und Galgen zu errichten und gibt im alle weltliche Gerichtsbarkeit dort. Die zukünftige Stadt soll alle Rechte der Stadt Gelnhausen haben.
Götz von Hohenlohe verschreibt seiner Frau Anna als Widerlegung und Heimsteuer 10000 Pfund Heller auf Stadt und Feste Haltenbergstetten.
Der Würzburger Bischof Johann III. von Grumbach richtet mit Zustimmung Michaels von Schwarzberg bei Haldenbergstetten einen Guldenzoll ein. Sollte Michael jemals seine Zustimmung zurücknehmen, soll der amtierende Würzburger Bischof dies akzeptieren.
Niederstetten gehört heute zum Main-Tauber-Kreis (Baden-Württemberg).