König Ludwig IV. erteilt den Deutschherren das Recht, die Gerichtsbarkeit in Ellingen auszuüben (Stock-, Eisen- und Halsgericht).
König Karl IV. gibt Ellingen das Befestigungsprivileg, das es gegen lang sich hinziehende Einsprüche von Reichsstadt und Landgericht behauptet.
Die Bayernherzöge Stephan und Friedrich von Wittelsbach erteilen dem Orden das Recht, Gräben und eine Mauer zu errichten.
König Wenzel erweitert das Besfestigungsrecht Ellingens dahingehend, dass sich Ellingen wie Weißenburg befestigen darf - allerdings unter der Zusicherung an Weißenburg, dass Ellingen nicht zur Stadt erhoben wird.
Ellingen hat 120 zinspflichtige Güter.
Ellingen gehört heute zum Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen im Regierungsbezirk Mittelfranken.