Burgkunstadt wird als "civitas" bezeichnet.
Ein bischöfliches Urbar nennt für Burgkunstadt zwei Jahrmärkte, einen an Margarethä (20.7.) und einen an Matthäi (21.9.).
Burgkunstadt wird als "civitas" bezeichnet.
In einer Jahrtagsstiftung wird erstmals ein Schulmeister erwähnt.
Der Bamberger Bischof Friedrich III. von Aufseß verleiht der Stadt Burgkunstadt auf jeden Samstag einen Wochenmarkt.
Der Bamberger Bischof Friedrich III. von Aufseß verleiht mit Zustimmung von Dompropst Martin und dem Domkapitel den Bürgern der Stadt Burgkunstadt sämtliche Güter, Zehnten und Lehen in der Stadtmarkung zu Stadtrecht, die sie von ihm und dem Hochstift als Mannlehen inne haben.
Ein zweites Siegel der Stadt ist überliefert.
Claus von Schaumburg wird mit einer Hofstatt zu Burgkunstadt belehnt.
Der Bamberger Bischof Georg I. von Schaumberg gebietet seinem Vogt in Burgkunstadt, Fritz Eck, in seinem Amt verkünden und anschlagen zu lassen, dass niemand im Amt ohne Gerechtigkeit malzen, brauen, Bier oder Wein ausschenken soll. Diejenigen, die Schankrecht haben, sollen das Bier nur in Städten und Märkten kaufen, die dem Bischof unmittelbar unterworfen sind.
Der Bamberger Bischof Heinrich III. Groß von Trockau verleiht der Stadt Burgkunstadt zwei weitere Jahrmärkte auf jeden Sonntag nach St. Simon und Juda (28. Oktober) und auf jeden St. Paulustag Bekehrung (25. Januar).