Es bildet sich ein Stadtrat.
Bayreuth wird als "Bayerreut" erwähnt.
In Bayreuth sind Juden wohnhaft.
Konrad von Aufsess vergleicht sich mit den Burggrafen zu Nürnberg. Bei Vertragsnichteinhaltung hat Konrad das Recht, sich das Geld bei den Juden von Bayreuth zu holen.
Die jüdische Gemeinde wird von der Pestverfolgung schwer getroffen.
Burggraf Friedrich V. von Nürnberg erneuert bei Regierungsantritt das Leibgeding seiner Frau Elisabeth von Meissen, die dadurch Rechte in Bayreuth und an den Städten und Vesten Plassenburg, Kulmbach und Berneck erhält.
Burggraf Albrecht von Nürnberg verschreibt seiner Gemahlin Sophia Bayreuth an Stelle von Ansbach.
Kaiser Karl IV. verleiht dem Burggrafen Friedrich von Nürnberg das Münzrecht für Bayreuth und Kulmbach. Ferner wird ein schon bestehendes Münzrecht für Lauf und Nürnberg erwähnt.
Bayreuth wird als Pfand des Burggrafen Friedrichs V. von Nürnberg eingesetzt, für den Fall, dass dieser bei Nichtzustandekommen der Ehe seines Sohnes mit der Tochter Kaiser Karls IV. diesem nicht 100000 Gulden zahlt.
Burggraf Friedrich V. stellt dem Bayreuther Judenmeister Meier ein Privileg aus.