Im Windsbacher Landbuch von 1522 wird unter den Bürgern Notha (Nathan) Jud genannt, der der Herrschaft (dem Markgrafen) jährlich zwei Gulden und ein Fastnachtshuhn für sein Haus zu geben hatte.
Der Markgraf genehmigte die Verwendung der Einkünfte der Pfarrei durch den Rat von Windsbach zur Einrichtung einer lateinischen Schule.
Der Rat von Windsbach konnte das Besetzungsrecht der Pfarrei an sich ziehen, indem er einen Priester anstellte, da die Familie von Lentersheim, die hohe Einkünfte der Pfarrei bezog, die geistliche Versorung vernachlässigte.
Im Stadtbuch von Windsbach wird vermerkt, die Juden hätten zur landesherrlichen Steuer wie ander Bürger beizutragen.
Seit der Mitte des 16. Jahrhunderts scheinen dann lange keine Juden mehr in Windsbach gewohnt zu haben. 1614 werden Juden erneut in Windsbach erwähnt.
Die Stadt erhielt von Markgraf Joachim Ernst einen Wappenbrief, der aus einem Brackenkopf und zwei Schilden bestand.
Mit der Ausweisung des Salomon durch einen markgräflichen Kammerbefehl vom 16. November 1615 scheinen die Juden die Stadt verlassen zu haben. Erst 1688 kam mit Moses Neumark wieder ein Jude nach Windsbach.
Windsbach (auch "Winsbaccum") gehört der Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach.
Die amtliche Zählung des Jahres 1726 nennt bereits sieben jüdische Familien in Windsbach.
Da fürstliche Verordnungen von 1726 und 1728 den Juden den Kauf von Häusern am Markt und am Kirchplatz verboten, ließen sich die Juden zunächst nur in der Straße nieder, die später den Namen Judenstraße erhielt.