Die Besetzung der Ämter und die Wahl der zwölf Mitgleider des Rates schildert das Windsbacher Landbuch von 1522 detailliert: Alle Ämter innerhalb und außerhalb des Rats wurden von Amtmann, Vogt, Bürgermeister und Rat besetzt und entsetzt. Die Ratserneuerung wurde jährlich an den Osterfeiertagen, acht oder 14 Tage danach, wie es dem Amtmann oder Vogt gelegen war, vorgenommen. Dazu wurde der Rat auf das Rathaus geladen, in zwei Gruppen zu je sechs Mitgliedern aufgeteilt, von denen jede in Anwesenheit des Amtmanns oder Vogtes einen der beiden Bürgermeister zu wählen hatte. Danach wurde der Rat entlassen. Amtmann, Vogt und beide Bürgermeister berieten sich und forderten zehn von den bisherigen Räten wieder herein, dazu ernannten sie zwei weitere Räte, die bisher nicht Mitglieder des Gremiums gewesen waren. Zwei weitere Mitglieder aus der Gemeinde wurden erwählt, um bei der Rechungsprüfung mitzuwirken. Danach mussten die Amtsinhaber, Bürgermeister, Baumeister, zwei Steuermeister, zwei Gotteshauspfleger, ihre Rechnungen ablegen, um dann von Amtamnn, Vogt, Bürgermeister und Rat erneut gewählt zu werden. Im Anschluss daran gab es, auch für den Pfarrer, Stadtschreiber und Stadtknecht, ein Mahl.
Der Markgraf genehmigte die Verwendung der Einkünfte der Pfarrei durch den Rat von Windsbach zur Einrichtung einer lateinischen Schule.
Der Rat von Windsbach konnte das Besetzungsrecht der Pfarrei an sich ziehen, indem er einen Priester anstellte, da die Familie von Lentersheim, die hohe Einkünfte der Pfarrei bezog, die geistliche Versorung vernachlässigte.
Im Stadtbuch von Windsbach wird vermerkt, die Juden hätten zur landesherrlichen Steuer wie ander Bürger beizutragen.
Seit der Mitte des 16. Jahrhunderts scheinen dann lange keine Juden mehr in Windsbach gewohnt zu haben. 1614 werden Juden erneut in Windsbach erwähnt.
Die Stadt erhielt von Markgraf Joachim Ernst einen Wappenbrief, der aus einem Brackenkopf und zwei Schilden bestand.
Mit der Ausweisung des Salomon durch einen markgräflichen Kammerbefehl vom 16. November 1615 scheinen die Juden die Stadt verlassen zu haben. Erst 1688 kam mit Moses Neumark wieder ein Jude nach Windsbach.
Windsbach (auch "Winsbaccum") gehört der Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach.
Die amtliche Zählung des Jahres 1726 nennt bereits sieben jüdische Familien in Windsbach.
Da fürstliche Verordnungen von 1726 und 1728 den Juden den Kauf von Häusern am Markt und am Kirchplatz verboten, ließen sich die Juden zunächst nur in der Straße nieder, die später den Namen Judenstraße erhielt.