Ein kodifiziertes Heimgericht nennt Fischerzünfte und Hümplerzünfte, also Schifferzünfte. Außerdem werden für Miltenberg Bäcker, Metzger, Wirte, Hocken, Fürkäufer (Krämer), Wollenweber, Tuchmacher, Lohn- und Weißgerber erwähnt.
Die Stadt, die Präsenz und der Erzbischof als "Herr" bezahlen je einen Schulmeister.
Die Schule in Miltenberg wird erstmals erwähnt.
Das alte Rathaus in Miltenberg wird erstmals erwähnt.
Erwähnung der "Statuta und Heimgericht", das für die Bäcker, Metzger, Hocker, Fürkäufer (Krämer und Händler), Fischer, Schiffer, Wollenweber und für weitere verwandte Berufe bedeutsam ist.
Der Rat kontrolliert die niedergeschriebenen Normen. Bei Zuwiderhandlungen kassiert er fünf Schilling als Strafe der Stadt und behält die beanstandeten Waren.
Der Rat bestimmt jährlich zwei Meister, die die Einhaltung der Vorschriften zu kontrollieren hatten.
Die Meister der Wollweber, Leinenweber, Schneider, Tuscherer und der Rot- und Weißgerber wählen ihre zwei "Beseher" selbst. Diese müssen aber den Bürgermeistern Gehorsam loben und schwören.
Die Regularien für Festivitäten sind bereits 1379 festgelegt.
Als religiöser Mittelpunkt der Zunft werden die Kerzen vor dem Marienaltar erwähnt. Diese sind von der Zunft gestiftet worden.