Ein kodifiziertes Heimgericht nennt Fischerzünfte und Hümplerzünfte, also Schifferzünfte. Außerdem werden für Miltenberg Bäcker, Metzger, Wirte, Hocken, Fürkäufer (Krämer), Wollenweber, Tuchmacher, Lohn- und Weißgerber erwähnt.
Die Stadt, die Präsenz und der Erzbischof als "Herr" bezahlen je einen Schulmeister.
Die Schule in Miltenberg wird erstmals erwähnt.
Das alte Rathaus in Miltenberg wird erstmals erwähnt.
Erwähnung der "Statuta und Heimgericht", das für die Bäcker, Metzger, Hocker, Fürkäufer (Krämer und Händler), Fischer, Schiffer, Wollenweber und für weitere verwandte Berufe bedeutsam ist.
Die Meister der Wollweber, Leinenweber, Schneider, Tuscherer und der Rot- und Weißgerber wählen ihre zwei "Beseher" selbst. Diese müssen aber den Bürgermeistern Gehorsam loben und schwören.
Der Begriff "Zunft" wird im 14. Jahrhundert nur für die Fischer und Schiffer erwähnt. Diese sind in ihrer Selbstorganisation zu diesem Zeitpunkt anscheinend am weitesten fortgeschritten.
In "Statuta und Heimgericht" stehen unter der Überschrift "Von den Fischern" die Regelungen für den Verkauf und den Handel. Über den Fang von Fischen werden allerdings kaum Angaben gemacht.
Am Fischmarkt, der sich im Erdgeschoss des Rat- und Kaufhauses bei der Stadtwaage befindet, müssen alle gefangenen Fische zuerst angeboten werden. Nur die Fische, die an diesem Ort keinen Käufer finden, dürfen anderweitig verkauft werden.
Als religiöser Mittelpunkt der Zunft werden die Kerzen vor dem Marienaltar erwähnt. Diese sind von der Zunft gestiftet worden.