Laut Lorenz Fries werden der Stadt Gemünden von Würzburgs Bischof Johann von Brun drei Jahrmärkte und ein Wochenmarkt am Donnerstag verliehen.
Der Würzburger Bischof Rudolf II. von Scherenberg kann Gemünden wieder einlösen.
Das Ungeld in Gemünden erbringt in gewöhnlichen Jahren 50 fl.
Der Wegzoll in Gemünden erträgt in gewöhnlichen Jahren 100 fl, hat dem Hochstift Würzburg 1469 aber 195 fl eingebracht. Der Guldenzoll belief sich 1468 auf 263 fl, 163 fl mehr als in normalen Jahren.
Der Gemündener Weihnzehnt beläuft sich in normalen Jahren auf 10,5 Fuder Wein, von denen 2/3 an den Bischof von Würzburg fallen. Vom Getreidezehnten geht der gleiche Satz an den Bischof, er beläuft sich insgesamt auf 21 Malter.
Der kleine Zehnt in Gemünden erbringt in normalen Jahren 5 fl.
1474-82 muss Gemünden nochmals für 8000 Gulden an Philipp Voit von Rieneck versetzt werden.
Hans Daus aus Gemünden nimmt bis auf Widerruf das dortige Halsgericht vom Würzburger Bischof zu Lehen. 1498 wird Hans Bauch als Träger genannt.
Eine Gerichtsordnung wird erlassen.
Schultheiß, Bürgermeister und Rat bestätigen die Stiftung eines Jahrtags durch Dietrich Voit von Rieneck, bei dem der Schulmeister "mit den schulern sulche vigilg und mess helfen singen sol."