Gottfried von Hohenlohe entbindet Rat und Gemeinde Rothenburgs von ihren Eiden ihm gegenüber, da Kaiser Ludwig IV. seinen Teil der Stadt ausgelöst habe. Sobald auch der Teil seines Bruders Ludwig von Hohenlohe ausgelöst sei, wolle er die Verpfändungsurkunde aushändigen.
Die Stadt Rothenburg schuldet Gottfried von Hohenlohe 1000 Pfund Heller auf den Michaelstag. Davon werden am 13. Juli 437 Pfund Heller bezahlt, am 2. September die fehlenden 563 Pfund Heller.
Ludwig von Hohenlohe beurkundet die vollständige Zahlung der Rothenburger Steuerschuld (sowohl von Christen wie von Juden) von 300 Pfund Heller.
Ludwig von Hohenlohe beurkundet, dass die Stadt Rothenburg (Christen und Juden) ihre Steuerschuld von 100 Pfund Heller bei ihm beglichen hat.
Ludwig von Hohenlohe beurkundet, dass die Stadt Rothenburg die ihm geschuldeten 200 Pfund Heller bezahlt hat.
Ludwig von Hohenlohe sagt die Stadt Rothenburg von der Verpfändung an ihn los.
Kaiser Ludwig IV. beurkundet, dass ihm die Bürger Rothenburgs zu ihrer Lösung aus der Verpfändung an Götz von Hohenlohe 1300 Pfund Heller übergeben haben. Er verspricht für sich und seine Nachfolger, die Stadt und ihre Bürger nicht mehr zu verpfänden und befreit sie auf sechs Jahre von der Steuer.
Kaiser Ludwig IV. beurkundet, dass sich die Bürger von Rothenburg mit 4000 Pfund Heller von der Verpfändung an Ludwig von Hohenlohe gelöst haben; er befreit sie auf sieben Jahre von der Steuer und verspricht, die Stadt nicht mehr zu verpfänden.
Das Zwölferkollegium entwickelt sich zu einem "inneren Rat" und dem entscheidenden Träger der städtischen Verwaltung. Wohl als Zugeständnis an die erstarkte Handwerkerschaft wird aber zudem ein "äußerer Rat" mit 40 Mitgliedern gebildet.
Kaiser Ludwig IV. stellt die Juden von Rothenburg o. d. Tauber und Nürnberg unter den Schutz des Burggrafen Johann II. von Nürnberg.