Es wird zum ersten Mal eine Schule erwähnt.
In den Ratsprotokollen wird ein Schulmeister genannt.
Es sind Ratsprotokolle vorhanden.
König Wladislaw erhöht die Pfandsumme auf Heidingsfeld und Mainbernheim von bisher 3100 Gulden um 6000 Schock Prager Groschen. Das entspricht 19000 Gulden. Er versichert zudem, keine Auslösung vorzunehmen, solange ein ehelich geborener Guttenstein lebe.
Der Würzburger Bischof leiht Christoph von Guttenstein 6000 Gulden zur Rückzahlung bis 1514 und lässt sich dafür mit Zustimmung des böhmischen Königs Sicherheiten auf die Stadt Heidingsfeld einräumen.
Christoph von Guttenstein leiht sich weitere 13000 Gulden vom Würzburger Bischof, womit das Hochstift die gesamte Pfandsumme von 19000 Gulden auf Heidingsfeld übernimmt. Der König von Böhmen behält jedoch das Auslösungsrecht für Heidingsfeld.
Heidingsfeld steht unter der Pfandherrschaft der Würzburger Bischöfe.
Durch den Würzburger Fürstbischof Lorenz von Bibra wird eine Stadtordnung erlassen, in der die Existenz von zwei Bürgermeistern, eines Inneren und eines Äußeren Rates sowie Trägern von höheren städtischen Ämtern festgeschrieben werden. Der Innere Rat besteht aus einem Bürgermeister und 13 Bürgern und wird vom Würzburger Bischof oder dessen Schultheiß gewählt und eingesetzt; der Äußere Rat besteht aus zwölf Bürgern und wird durch den Inneren Rat gewählt.
Schultheiß, Bürgermeister, Rat und Gemeinde zu Heidingsfeld huldigen dem Würzburger Bischof.
Die Juden von Heidingsfeld werden vom Würzburger Bischof privilegiert.