Die älteste Zunfturkunde der Stadt Miltenberg für die Fischer- und Schifferzunft wird erwähnt.
Die Söhne und Töchter von Zunftbrüdern dürfen ihre Hochzeit im Hümplerhof feiern.
Die Vertreibung der Juden wird erwähnt.
Im Falle einer Heirat eines Zunftbrudersohnes gilt die Regel, dass dieser innerhalb von drei Monaten in die Zunft eintreten muss. Falls dies nicht geschieht, muss der Zunftbrudersohn bei einem späteren Zunfteintritt wie ein Fremder einen halben Gulden und ein Pfund Wachs als Aufnahmegebühr zahlen.
Der Mainzer Erzbischof Adolf II. von Nassau, der Würzburger Bischof Rudolf II. von Scherenberg und Graf Johann von Wertheim teilen sich das Geleit von Würzburg über Wertheim nach Miltenberg. Besonders erwähnt werden die von oder nach Frankfurt Reisenden.
Der Erzbischof von Mainz erlässt eine Ungeldordnung für Miltenberg.
Die Schmiedeordnung wird erwähnt. Es handelt sich um die zweitälteste Zunfturkunde.
Die Schmiedezunft "mit viel hantwerck" wird erstmals erwähnt. In Miltenberg ist zu diesem Zeitpunkt bereits mehr als ein Berufszweig in einer Zunft organisiert.
Die zwölf Altäre im Bereich der Stadtkirche werden von Altaristen besetzt. Diese leben von einer Pfründe, stammen aus den vermögenden Miltenberger Familien und sind meistens nur wenig gottgefällig (so die Einschätzung der reformatorischen Kräfte der Stadt).
Die Fischer und Schiffer stiften den Chorherren den Betrag von 35 Goldgulden zur Abhaltung eines Jahrtages für das Seelenheil der lebenden und verstorbenen Mitglieder der Zunft.