Laut Lorenz Fries erhalten Konrad von Bebenburg und seine Ehefrau Else von Schwarzenberg einen Teil des verpfändeten Gerolzhofen in Höhe von 4000 Gulden. Dies setzt sich aus 2000 Gulden von Hermann von Schwarzenberg und 2000 Gulden von Matthias von Schlick zusammen.
Es gibt eine neue Stadtordnung.
Papst Nikolaus V. beauftragt den Dekan von Ansbach, die Klage des Pfarrers zu Gerolzhofen (Konrad Cerdonis) gegen das Kloster Ebrach, welches wider Willen des Pfarrers eine Johanneskapelle bei der Pfarrkirche zu Gerolzhofen neu erbauen und ausstatten will, zu untersuchen und nach Verhör von Zeugen eine mit Berufung nicht anfechtbare Entscheidung zu treffen.
Nachdem Stadt und Amt Gerolzhofen im Jahr 1401 für 9800 Gulden an Wilhelm von Thüngen verpfändet worden war und diese Summe bis auf 2000 Gulden eingelöst wurde, verschreibt der Würzburger Bischof laut Lorenz Fries diese restliche Verpfändungssumme an Wilhelms Schwiegersohn, Hans von Schaumberg.
Konrad von Bebenburg wird die Verpfändung eines Teils an Gerolzhofen in Höhe von 4000 Gulden vom Würzburger Bischof bestätigt.
Laut Lorenz Fries gestattet der Würzburger Bischof Konrad von Bebenburg und Hans von Venningen jährlich 50 Gulden an den Einnahmen zu Gerolzhofen.
In gewöhnlichen Jahren erbringt das Ungeld in Gerolzhofen 400 lb, wovon je die Hälfte der Stadt und dem Würzburger Bischof als Stadtherrn zusteht.
Die heute noch bestehende Stadtpfarrkirche Maria de Rosario und Regiswind werden eingeweiht.
Laut Lorenz Fries verschreibt der Würzburger Bischof 1481 Veit von Waldenrode jährlich 50 Gulden an den Steuereinnahmen in Gerolzhofen und 125 Gulden in Hassfurt. 1488 leiht sich der Bischof Geld von Otto von der Kere, um seine Schuld bei Veit von Waldenrode zu begleichen. Im Gegenzug verschreibt er Otto von der Kere jährlich 100 Gulden an den Einnahmen in Hassfurt.
Laut Lorenz Fries wird der verpfändete Teil, den Konrad von Bebenburgs Erben innehatten, von Bischof Rudolf von Scherenberg für 4000 Gulden wieder eingelöst.