Münnerstadt wird als "Munrestat" erwähnt.
Die Kürschner und Gewandmacher in Münnerstadt werden erwähnt.
Der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg beurkundet, dass er und die Grafen Berthold und Friedrich von Henneberg übereinkommen, dass die Stadt Münnerstadt ihnen die Bezahlung von 9600 Gulden in bestimmten Raten und Terminen als Steuer zu zahlen habe.
Der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg und die Grafen von Henneberg schließen einen Kondominatsvertrag über Münnerstadt.
Laut Fries verpfändet Bischof Gerhard von Schwarzburg den würzburgischen Teil am Ungeld von Münnerstadt an Hans von Wermerichshausen und Eberhard Schreiber, denen er 837 Gulden, 340 lb. Haller und vier Groschen Würzburger Währung schuldet.
Der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg gestattet den Bürgern von Münnerstadt den Eintritt in den Bund der nieder- und oberländischen Städte zu Franken.
Die Grafen Hermann und Friedrich von Hennberg beurkunden ihre mit dem Bischof von Würzburg getroffene Vereinbarung, dass die Stadt Münnerstadt zur Abtragung ihrer Schulden innerhalb von sechs Jahren in jährlichen Raten 6000 Gulden bezahlen soll. Die eine Hälfte des Betrages soll den Grafen, die andere Hälfte dem Bischof gezahlt werden. Münnerstadt soll dagegen in dieser Zeit steuerfrei sein.
Der Würzburger Bischof Johann II. von Brunn bestätigt der Stadt Münnerstadt eine sechsjährige Steuer-, Bede- und Tatzbefreiung. Davor hae die Stadt bischöfliche Schulden in Höhe von 3000 Gulden wegen des Schlosses Ascha mit Zustimmung des Grafen Friedrich von Henneberg beglichen.
Graf Friedrich von Henneberg befreit die Stadt Münnerstadt, welche ihm 3000 Rheinische Gulden geliehen hat, auf sechs Jahre von der Entrichtung der auf seinen Anteil kommenden Abgaben.
Kaiser Sigismund belehnt den Grafen Georg von Henneberg-Römhild mit dem halben Gericht zu Benshausen, mit einem Teil des Wildbanns am Thüringer Wald, mit Zoll, Zehnt und Halsgericht zu Römhild und Münnerstadt sowie mit dem Bann dieser Gerichte.