Eine Amtsordnung regelte die Kompetenzen von Obervogt, Stadtvogt (Untervogt), Bürgermeister und Rat.
1708 stiftete die Witwe Sophia Magdalena des Geheimen Rats und Obervogts Craft von Crailsheim 12.000 Gulden für die Errichtung eines Waisen- und Witwen-Hauses in Ansbach, das 1711 bereits errichtet war.
Es wurde ein Haus für zehn Witwen angelegt, das die Oberhofmeisterin Maria Barbara von Neuhauß gestiftet hatte.
Als Juden im Gerichtsbereich des Ansbacher Rats werden 15 Familien genannt.
1735 wurde das für ein Zuchthaus bestimmte Gebäude zu einem Gymnasium umgewidmet, welches 1737 feierlich eingeweiht wurde. Es trägt nunmehr den Beinamen des Stifters "Carolinum".
Nach den Juden-Ordnungen vom 20. März 1737 und 7. Juni 1759 musste für einen Schutzbrief ein Vermögen von 1000 Gulden nachgewiesen oder beschworen werden.
Die jüdische Gemeinde ließ eine Synagoge nach den Plänen von Leopoldo Retti errichten.
Als Juden im Gerichtsbereich des Ansbacher Rats werden 43 Familien genannt.
1771 wurde das Gymnasium in ein Scholarchat unter der Leitung des Geheimen Ministeriums umgewandelt, 1773 aber erneut als Fürstenschule eingeweiht, unter der neuen Benennung "Gymnasium illustre Carolo Alexandrinum".
Markgraf Alexander erlaubte den römisch-katholischen Untertanen zu ihrem Gottesdienst ein Privathaus zu erbauen und ihren Kultus als "Privat-Exercitium" zu pflegen.