Nach dem Tod Konrads von Boxberg, der mit Kunigunde von Wertheim verheiratet war, erbt Rudolf III. von Wertheim die Burg Schweinberg.
Schweinberg erhält Gelnhäuser Stadtrecht.
Burggraf Friedrich IV. von Nürnberg übernimmt gegen Sold die würzburgische Erbburgmannschaft zu Schweinberg ("Swainberge","Swanemberge") und gelobt dafür dem Hochstift seinen Schutz.
Der Ritter Eberhard von Rosenberg erhät zwei Teile des Schweinberger Zehnten als Lehen vom Bischof von Würzburg.
Die Burggrafen Johann und Albrecht von Nürnberg wollen dem Bischof von Würzburg die Erbburghut (d.h. das Stellen von Mannschaften) von Schweinberg zurückgeben.
Engelhard von Rosenberg erhält "seinen Teil" an Schweinberg als Lehen vom Würzburger Bischof.
Kunz von Rosenberg erhält diverse Lehen vom Würzburger Bischof, darunter ein Viertel des Schweinberger Zehnts.
Fritz Stumpf erhält alle Lehen (Güter und Zehnten) in Dorf und Feld Schweinberg vom Hochstift Würzburg, die sein Vater von Engelhard von Rosenberg gekauft hatte.
Der Würzburger Bischof Johann II. von Brun verleiht Reinhard von Hardheim 1/3 des Zehnten von Schweinberg, den er von Eberhard Pfale und dieser von Kunz von Rosenberg gekauft hat.
Die Brüder Hans, Werner, Sittich und Georg von Hardheim erhalten diverse Lehen vom Hochstift Würzburg, darunter ein Drittel des Schweinberger Zehnts.