Bischof Rudolf von Scherenberg erneuert laut Lorenz Fries die Verschreibung Arnsteins an Konrad von Hutten.
Bischof Rudolf von Scherenberg löst laut Lorenz Fries für 3000 Gulden Teile der Verpfändung Arnsteins an Konrad von Hutten (für insgesamt 9000 Gulden) wieder aus.
Bischof Rudolf von Scherenberg verschreibt laut Lorenz Fries seinem Hofmeister, dem Ritter Konrad von Hutten, für 4000 Gulden Bede und Ungeld in Arnstein und löst mit diesem Geld das Amt Trimberg wieder aus.
Bischof Rudolf von Scherenberg stellt laut Lorenz Fries Konrad von Hutten wegen der 6000 Gulden, für welche er Arnstein an Konrad von Hutten verpfändet hat, eine neue Verschreibung aus und erhält im Gegenzug ein Revers von Konrad, verlegt diesen jedoch. Als er 1489 schließlich Schloss und Stadt sowie die verschriebenen Gefälle komplett auslöst, stellt er daraufhin eine Urkunde aus, welche die verlorene Urkunde für ungültig erklärt.
Bischof Rudolf von Scherenberg verschreibt laut Lorenz Fries im Jahr 1492 Graf Otto von Henneberg wegen der Müdesheimer Lehen jährliche Einkünfte von 15 Gulden in Arnstein so lange, bis er ein Lehen im Wert von 300 Gulden erhält.
Kunz vom Wald erhält das Arnsteiner Zentgrafenamt vom Würzburger Bischof zu Lehen.
Kunz Achtmann erhält das Arnsteiner Zentgrafenamt vom Würzburger Bischof zu Lehen.
Wolf Scheffer erhält das Arnsteiner Zentgrafenamt vom Würzburger Bischof zu Lehen.
Arnstein gehört heute zum Landkreis Main-Spessart im Regierungsbezirk Unterfranken.