Der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe bestätigt den zwei Tage zuvor erfolgten Verkauf des Zehnten in Arnstein an den Würzburger Domherrn Albrecht von Hesseburg.
Graf Hermann von Henneberg und seine Gemahlin Agnes verkaufen ihre freien und eigenen Leute in Arnstein für 500 Pfund Heller an das Hochstift Würzburg.
Graf Johann von Wertheim und seine Ehefrau Margarete verkaufen dem Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg ihre Eigenleute u.a. in den Zenten Karlstadt, Rothenfels, Arnstein und zu Retzbach, ausgenommen aber Laudenbach, Esselbach und in der Zent Michelrieth für 4500 Pfund Heller.
Eine Urkunde von 1378, in welcher der Würzburger Bischof Arnstein gegen einen Steuervorschuss auf fünf Jahre für bede- und steuerfrei erklärt, trägt das "Siegel der Stadt Arnstein".
Der Würzburger Bischof muss die Bürger von Arnstein um Vorschusszahlungen auf Bede und Steuern angehen.
Bischof Gerhard von Schwarzburg kauft von Konrad und Dietrich von Bickenbach Leibeigene u.a. in Rothenfels, Karlstadt, Ebenhausen, Gemünden und Arnstein.
Der Würzburger Bischof muss die Bürger von Arnstein um Vorschusszahlungen auf Bede und Steuern angehen.
In einer Urkunde, in der das Hochstift den Ulrich, Dietrich und Andreas von Mutesheim Feste und Dorf Binsfeld verkauft, wird die Zent Arnstein erwähnt.
In einer Landfriedenseinung zwischen dem Stift Fulda und dem Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg werden folgende Orte als zu Würzburg gehörig aufgeführt: "Karlstat" (Karlstadt am Main), "Iphofen", "Geroleshofn" (Gerolzhofen), "Nuwenstat" (Neustadt a. d. Saale), "Meynungen" (Meiningen), "Kunitzshoven" (Königshofen im Grabfeld), "Fladungen", "Bischoffheim" (Bischofsheim), "Has fuit" (Haßfurt), "Rotenfels" (Rothenfels), "Gemunde" (Gemünden), "Aernstein" (Arnstein).
Der fränkische Städtebund (Würzburg, Karlstadt, Iphofen, Gerolzhofen, Schwarzach, Arnstein, Neustadt a.d. Saale, Mellrichstadt, Meiningen, Königshofen, Haßfurt, Ebern, Seßlach, Fladungen und Bischofsheim) trifft Schutzbestimmungen auf fünf Jahre.