Konrad III. von Trimberg ficht die Verfügung seines Vaters Konrad II. von Trimberg an, welcher seine Herrschaft Trimberg mit allen Zugehörungen, darunter Schloss und Stadt Arnstein, dem Hochstift Würzburg vermacht hat. Er einigt sich laut Lorenz Fries mit Bischof Mangold von Neuenburg dahingehend, dass die Herrschaft dem Hochstift auf ewig gehören soll. Konrad hingegen soll für einen jährlichen Zins von zehn Pfund Hafer die Stadt Bischofsheim a.d. Rhön als Lehen erhalten, bis diese für 800 Mark Silber wieder abgelöst werde. Als Konrad ohne Erben stirbt, fällt auch Bischofsheim wieder an das Hochstift.
Nach einem Vergleich mit Konrad IV. von Trimberg gehen alle Rechte an das Hochstift Würzburg über.
Arnstein wird erstmals urkundlich erwähnt.
Ein Vogteiamt bildet sich heraus.
Arnstein wird als "opidum" bezeichnet.
"Castrum" und "oppidum" Arnstein gelangen in den Besitz des Hochstiftes Würzburg.
Das älteste Zeugnis für die Anwesenheit von Juden in Lohr stellt das Martyrologium des Nürnberger Memorbuchs von 1298 dar, wo außerdem von Judenverfolgungen in Karlstadt, Rieneck, Hammelburg, Gemünden und Arnstein berichtet wirde, woraus zu schließen ist, dass an diesen Orten eine größere Zahl von Juden gelebt haben dürfte.
In einer Urkunde wird bestätigt, dass ein gewisser "Herbordus de Swanvelt" und dessen Erben Anspruch auf Entschädigungen bezüglich der Ausgaben und Tätigkeiten in Arnstein haben. "Herbordus de Swanvelt" kann somit als Lehensträger von Arnstein angesehen werden.
Der Ritter Friedrich von Grumbach erhält mit dem Schenkamt des Hochstifts Würzburg diverse Lehen, darunter den Zehnt von Arnstein, einen Garten in und diverse Weingärten bei Karlstadt.
Eine Mühle wird erwähnt, sie ist als Lehen im Besitz des Niederadligen Frowin von Hesslar.