Das Landgericht zu Nürnberg setzt den Burggrafen Friedrich in Nutzgewähr der Truhendingischen Güter und Lehen, darunter auch Bamberg, Altdorf, Scheßlitz, Lichtenfels, Weismain, Hollfeld, Baunach und Arnstein.
Der Würzburger Bischof Johann I. von Egloffstein befreit die Städte Arnstein, Karlstadt, Neustadt, Meiningen, Mellrichstadt, Bischofsheim, Fladungen, Gemünden, Königshofen, Gerolzhofen, Haßfurt, Seßlach, Iphofen, Röttingen, Ebern und Dettelbach auf vier Jahre von der Steuer. Sollte der Bischof eine außerordentliche Steuer erheben wollen, muss diese allerdings gezahlt werden.
Bürgermeister, Rat und Gemeinde von Arnstein überlassen laut Lorenz Fries Bischof Johann von Egloffstein den zwölften Pfennig und werden im Gegenzug für vier Jahre von Steuer und Bede befreit.
Der Würzburger Bischof Johann I. von Egloffstein und der Rat von Arnstein einigen sich, dass Arnstein über drei Jahre eine Summe von 400 fl als Datz zahlen soll; dafür will sie der Bischof nicht mit weiteren Steuern belasten will.
Der Würzburger Bischof befreit die Stadt Arnstein gegen eine Zahlung von 684 fl auf drei Jahre, beginnend mit dem 22.2.1406, von Steuer und Bede. Laut Lorenz Fries wurde die Stadt am 7.9.1405 befreit.
Andreas von Mutisheim, der dem Bischof Johann von Egloffstein 1500 Gulden schuldet, verpfändet diesem laut Lorenz Fries das Ungeld in Arnstein sowie weitere Güter.
Bischof Johann von Egloffstein verschreibt laut Lorenz Fries Andreas von Mutisheim lebenslänglich den Anteil des Hochstifts am Ungeld in Arnstein.
Der Würzburger Bischof Johann I. von Egloffstein befreit die Stadt Arnstein auf elf Jahre von der Steuer, da die dortige Bürgerschaft die Tilgung einer Schuld der Frowein und Hans von Hutten in Höhe von 1520 fl übernehmen. Sowohl die Abzahlung der Schuld als auch die Steuerbefreiung sollen am 22.2.1411 beginnen.
Arnstein, Thüngen, Aschfeld und "die übrigen Dörfer" werden um 8000 fl vom Domkapitel Würzburg an Eberhard von Thüngen verpfändet.
Bischof Johann von Brunn schuldet laut Lorenz Fries Karl von Thüngen 2600 Gulden. Als er diese nicht zurückzahlen kann, kommt Graf Wilhelm I. von Henneberg dafür auf, wofür Bischof Johann ihm die Stadt Arnstein verpfändet.