Die Grafen, Freien und die Ritterschaft im Stift Würzburg unterstehen dem Bischof von Würzburg als ihrem Herren. Dies wird von den Kaisern und Königen bei der Verleihung der Regalien festgelegt. Im Jahr 1168 legt Kaiser Friedrich I. fest, dass alle Grafen im Bistum Würzburg und Herzogtum Franken unter die Gerichtsbarkeit des Bischofs von Würzburg fallen, und stellt hierüber eine Urkunde mit goldenem Siegel aus. Für nähere Informationen zu diesem kaiserlichen Beleg verweist Fries auf das Landgerichtsbuch. Für nähere Informationen zu den Grafen verweist Fries auf die Einträge zu den jeweiligen Grafengeschlechtern.