Die Bezahlung und Einnahme der jährlichen Zinsen in der weltlichen Obrigkeit des Stifts wird von den Menschen unterschiedlich gehalten, sodass Zwiespalt und Chaos entstehen. Bischof Johann von Brunn ordnet unter Androhung des Banns einen verbindlichen Wechselkurs an für alle Zinsen, die jemand in dieser Obrigkeit an das Stift oder Klöster oder sonstige Personen schuldig ist. Für ein Pfund Heller sollen 30 Heller genommen werden und für ein Pfund Pfennig 60 Würzburger Pfennige. Diese Beträge dürfen nicht überschritten werden.