Bischof Johann verschreibt Georg Marschalk zu Rauheneck (Georg Marschalk von Rauhenek) jährlich 25 Gulden auf ein Burggut zu Haßfurt (Hasfurt), die mit einer Hauptsumme von 400 Gulden wieder abzulösen sind. Fries konnte die besagte Verschreibung in der Kanzlei nicht ausfindig machen. Da diese Zinsen aber etliche Jahre lang nicht gezahlt wurden, stellen nach Georgs Tod seine Erben Georg von Heideck (Georg von Haideck), Georg von Schaumberg (Georg von Schaumberg) und ein weiterer Erbe Forderungen an Bischof Konrad von Thüngen. Dieser zahlt ihnen 400 Gulden und beseitigt die alten Briefe.