Bischof Konrad von Bibra erlaubt den Brüdern Martin und Hartung von Stein zu Ostheim (Martzen vnd hartinten von Stein zu Ostheim), dass sie eine Tierfalle (viheschlupf) durch die Landwehr bei Hildenburg in der Rhön in ihrem Gehölz errichten. Durch die Tierfalle sollen keine Nachteile oder Schäden für die Weide und die Hüteplätze entstehen. Viehtrieb soll auf den üblichen Pfaden weiterhin möglich sein. Falls ein Krieg oder ein Fehde ausbrechen, ist den Erben und Nachkommen der Brüder erlaubt, die Tierfalle wieder auszugraben. Nach dem Ende von Krieg oder Fehde darf die Falle wieder installiert werden. Darüber gibt es einen Revers.