9) Die Fränkischen Fürsten weigern sich mit aller Gewalt die Grafen, Herren und Ritterschaft an ihrem Wildbann und Jagdgericht teilhaben zu lassen. Einige Fürsten halten daran fest, dass sie dies von ihren Eltern geerbt haben und es ihnen dadurch zustände. Des Weiteren soll es ihnen vorbehalten sein, Wildfleisch mit einer hohen Steuer zu versehen. Sie gestatten es nicht mit Hunden oder auf andere Weise den Schaden zu mindern. Darüberhinaus sollte überdacht werden, wie die Franken von den Schwaben ihre Freiheiten erhalten haben. Dies würde hier allerdings zu weit führen und kann in der Abhandlung des Jahres 1539 nachgelesen werden.