Die Goldmünzen sollen im Feingehalt denen der Kurfürsten am Rhein entsprechen. Pro Schlagschatz soll der Münzmeister von jeder Mark einen viertel Gulden bekommen. Vom Gold des Bischofs, das zu Münzen verarbeitet wird, bekommt der Münzmeister von jeder Mark so viel, wie die Münzmeister in Nürnberg (Nurenberg) bekommen. Bei der Produktion entstehende Metallreste fallen dem Münzmeister zu. Die Silbermünze soll nach einem genauen Feingehalt hergestellt werden, in den Proben soll das Bleikorn abgezogen werden. Von den Schilling sollen 103 Stück einer gemischten Mark entsprechen und genau sechs Lot und drei Quinten Silber enthalten. Von den Pfennigen sollen 29 Stück einem gemischten Lot entsprechen, die Mark soll vier Lot und drei Quinten Silber enthalten. Von den Hellern entsprechen 36 Stück einem gemischten Lot, die Mark enthält zwei Lot und drei Quinten Silber. Für jeden Schlagschatz an Silbermünzen soll der Münzmeister einen goldenen Schilling erhalten.
Die hier verlauteten Bestimmungen werden nicht durchgesetzt. Fries vermutet, dass es an dem frühen Tod des Münzmeisters Martin Lerchen von Neuenmarkt (Mertin Lerch) liegt. Daraufhin nimmt Bischof Lorenz von Bibra Peter Standner vom Schneeberg (Peter Standneren vom Schneberg) als Münzmeister an. Dieser soll alle Goldgulden, Schilling, Pfennige und Heller so münzen, wie es Martin Lerchen von Neumarkt gemacht hätte.
Im Jahr 1537 entspricht ein Goldgulden 16 Batzen (bartz), 22 Meißnischen Sechsern (Meisnisch sechs) und 33 Würzburger Schilling.