Nürnberg ist der Mittelpunkt einer Stadtrechtsfamilie. Die Nürnberger Freiheiten bzw. das Appelationsrecht oder die Rechtsgutachter ("Heischurteile") werden für folgende Städte übertragen: In Amberg und den Tochterstädten wahrscheinlich 1163, in Lenkersheim 1200, in Weißenburg 1288, in Neumarkt/Oberpfalz und den Tochterstädten 1301 und in Prag 1258/59 sowie 1315 bis 1387. Auch in den Städten Rothenburg ob der Tauber, Windsheim, Bayreuth, Kulmbach, Eger und Wunsiedel mit den Tochterstädten sowie in Hof und anderen landes- und grundherrlichen Städten werden diese Freiheiten bzw. Rechte übertragen. Der Zeitpunkt dafür ist jedoch nicht genau datierbar.