Nachdem es zwischen den Bürgern von Kronach zu Streitigkeiten um das Stadtregiment gekommen war, erließ Bischof Lampert von Brunn 1384 für die Stadt eine Ordnung, die die Wahl und Einsetzung der Bürgermeister und Räte sowie deren Befugnisse regeln sollte. Sie sah vor, dass die Bürgerschaft zunächst zwei Bürgermeister bestimmen sollte, die sodann zehn Schöffen einzusetzen hatten; der Bischof behielt sich vor, einen elften zusätzlich zu bestimmen. Die beiden Bürgermeister und die Schöffen bildeten zusammen den Rat. Von diesen Ratsmitgliedern, die ihr Amt auf Lebenszeit innehatten, wurden jedes Jahr zwei andere zu Bürgermeistern bestimmt. Damit war der aus insgesamt dreizehn "geschworenen" Schöffen bestehende Rat als städtisches Verwaltungs- und Gerichtsorgan geschaffen worden. Nach der Stadtordnung war die "Gemein" gegenüber Bürgermeister und Rat zu Gehorsam verpflichet, vorbehaltlich der Angelgenheiten, die das bischöfliche Gericht betrafen.