Die Besetzung der Ämter und die Wahl der zwölf Mitgleider des Rates schildert das Windsbacher Landbuch von 1522 detailliert: Alle Ämter innerhalb und außerhalb des Rats wurden von Amtmann, Vogt, Bürgermeister und Rat besetzt und entsetzt. Die Ratserneuerung wurde jährlich an den Osterfeiertagen, acht oder 14 Tage danach, wie es dem Amtmann oder Vogt gelegen war, vorgenommen. Dazu wurde der Rat auf das Rathaus geladen, in zwei Gruppen zu je sechs Mitgliedern aufgeteilt, von denen jede in Anwesenheit des Amtmanns oder Vogtes einen der beiden Bürgermeister zu wählen hatte. Danach wurde der Rat entlassen. Amtmann, Vogt und beide Bürgermeister berieten sich und forderten zehn von den bisherigen Räten wieder herein, dazu ernannten sie zwei weitere Räte, die bisher nicht Mitglieder des Gremiums gewesen waren. Zwei weitere Mitglieder aus der Gemeinde wurden erwählt, um bei der Rechungsprüfung mitzuwirken. Danach mussten die Amtsinhaber, Bürgermeister, Baumeister, zwei Steuermeister, zwei Gotteshauspfleger, ihre Rechnungen ablegen, um dann von Amtamnn, Vogt, Bürgermeister und Rat erneut gewählt zu werden. Im Anschluss daran gab es, auch für den Pfarrer, Stadtschreiber und Stadtknecht, ein Mahl.