Orb ("Orbahe") wird erstmals als Stadt erwähnt.
Die Siedlung unterhalb der Burg wird als Stadt bezeichnet.
Arnstein wird als "opidum" bezeichnet.
"Castrum" und "oppidum" Arnstein gelangen in den Besitz des Hochstiftes Würzburg.
Die Siedlung trägt zunächst wie der gegenüberliegende Ort den Namen Erlenbach.
Külsheim erhält von König Adolf von Nassau das Stadtrecht von Frankfurt am Main.
Der Ort wird als "civitas" erwähnt.
Der Bischof von Regensburg gibt seine Lehnshoheit über Spalt ("oppidum") an den Bischof von Eichstätt.
Der Mainzer Erzbischof Gerhard II. von Eppstein sagt zu, dass er und seine Nachfolger dem Edlen Rupert von Dürn oder dessen Erben Burg und Stadt Walldürn (Durne), sollten diese es von ihm zurückkaufen wollen, mit allen Rechten und Zugehörungen, so wie sie ihm von Rudolf Graf zu Wertheim verkauft und übertragen worden waren, zurückgeben wolle.
Burg und Stadt Abenberg ("Castrum et oppidum Abemberg") wird von Burggraf Konrad dem Frommen um 4000 Pfund Heller an das Hochstift Eichstätt verkauft.