König Ludwig IV. erlaubt dem Würzburger Bischof Wolfram von Grumbach, die villa Iphofen zur Stadt zu erheben und zu befestigen.
König Ludwig IV. verleiht Neubrunn die Rechte der Stadt Wertheim. Es wird erwähnt, dass man aus "dem dorf zu Neubronn in Wirtzpurger bishtum gelegen ein stat machen mögen".
Ebermannstadt wird als "civitas" bezeichnet.
Ornbau erscheint als "civitas".
Schon zur Zeit seiner ersten Nennung als Stadt ("oppidum") im bambergischen Urbar war Kronach mit Stadtmauern befestigt. Im Urbar wird bereits zwischen Hofstätten innerhalb und außerhalb der Mauern unterschieden. Nur die Hofstätten innerhalb der Mauern hatten eine "Marchtrecht"-Abgabe zu zahlen.
König Ludwig IV. bestätigt Ludwig von Hohenlohe die Verpfändung einiger Orte, darunter das Dorf ("villa") Uffenheim. Diese wurden bereits von König Heinrich VII. an Ludwigs Vater Albert von Hohenlohe für 2000 Pfund Heller versetzt.
Wunsiedel wird als "civitas" bezeichnet.
Der Ort wird als "civitas" erwähnt.
Rehau wird als Markt bezeichnet.
Der Ort wird "oppidum" genannt.