Leopold und Albrecht von Wolfstein bekommen als Grundherren das königliche Privileg des Markt- und Befestigungsrechts für ihr "Dorf" nach dem Vorbild der "stadt zu dem Neuenmarkt".
Pottenstein wird als "castrum" und "oppidum" bezeichnet.
Ebermannstadt wird als "civitas" bezeichnet.
Ornbau erscheint als "civitas".
Obwohl Allersberg schon 1323 Stadtrechte erhält und 1344 als oppidum bezeichnet wird, ist es doch nie Stadt geworden und hat seinen Charakter als Markt bis zum heutigen Tag behalten.
König Ludwig IV. bestätigt Ludwig von Hohenlohe die Verpfändung einiger Orte, darunter das Dorf ("villa") Uffenheim. Diese wurden bereits von König Heinrich VII. an Ludwigs Vater Albert von Hohenlohe für 2000 Pfund Heller versetzt.
Wunsiedel wird als "civitas" bezeichnet.
Der Ort wird als "civitas" erwähnt.
Rehau wird als Markt bezeichnet.
Der Ort wird "civitas" genannt.