König Karl IV. verleiht unter dem Grafen Ludwig von Hohenlohe das Stadtrecht.
Nach dem Aussterben der Familie von Schlüsselberg werden Schlüsselfeld ("Sluzzelfelt") und Ebermannstadt durch den Iphöfer Vertrag gemeinsamer Besitz der Bischöfe von Würzburg und Bamberg.
König Karl IV. erteilt Gottfried von Brauneck die Erlaubnis, aus Creglingen eine Stadt zu machen. Creglingen darf ummauert werden, Stock und Galgen errichten und einen Wochenmarkt abhalten. Die Stadt soll alle Freiheiten haben, wie sie die Stadt Rothenburg hat.
Der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe, der Bamberger Bischof Friedrich I. von Hohenlohe und Burggraf Johann von Nürnberg verbürgen sich für König Karl IV., dass dieser die Stadt Gelnhausen innerhalb eines Jahres aus der Verpfändung an Graf Günther von Schwarzburg und den Nordhausener Propst Heinrich von Hohnstein lösen werde.
Graf Albrecht von Oettingen gibt dem Ellwangener Abt Kuno von Gundelfingen die Stadt Gunzenhausen zurück, die er von diesem zu Lehen erhalten hatte, mit dem Ersuchen, die Stadt Burkhardt von Seckendorf zu verleihen.
Bei der Trennung in Ober- und Niederbayern fiel Rothenfels an den oberbayerischen Teil.
Albrecht II. von Hohenlohe, Bischof von Würzburg, wird als Pfleger der Bürger von Rothenburg bezeichnet. In einem Streit zwischen ihm und den Bürgern einerseits mit dem Ritter Heinrich von Dürrwangen werden Schiedsrichter bestellt.
König Karl IV. befiehlt der Stadt Rothenburg, dem Würzburger Erwählten Albrecht II. von Hohenlohe zu huldigen und zu schwören und seine und des Reichs Rechte in der Stadt zu achten. Zudem erlaubt er der Stadt, dass sie dem Burggrafen von Nürnberg 300 Pfund Heller als Schirmgeld geben darf.
König Karl IV. befiehlt den Bürgern Rothenburgs, dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe unverzüglich zu huldigen und sagt sie gleichzeitig von allen Eiden, die sie vorher dem Herzog Friedrich von "Tegge" (Teck?) geschworen haben, los.
König Karl IV. verpfändet dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe für 1000 Mark lötiges Silber Rechte in Rothenburg: Die Gerichte des Reichs, das Amt, das "winziehe ampt", die "wetteschilling", alle zum Amt gehörigen Eigenleute, Ungeld, Zölle, Geleite und 100 Pfund jährlich auf die Steuer sowie das Recht, alle Ämter und den Rat zu besetzen. Grund für die Verleihung war, dass Albrecht dem Ritter Heinrich von Dürrwangen Ansprüche abgelöst hatte, die dieser u.a. auf Gerichtsrechte des Reichs in Rothenburg hatte.