Dietrich von Bibra verkauft dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe unter Vorbehalt des Wiederkaufsrechts u.a. die Stadt und das Gericht Fladungen und den Zehnten in Mellrichstadt samt dem Vorwerk und dem Hof daselbst um 10220 Pfund Heller. Es werden weitergehende Bestimmungen getroffen.
Das Hochstift Würzburg kauft Fladungen zurück.
Götz von Hohenlohe verschreibt seiner Frau Anna als Widerlegung und Heimsteuer 10000 Pfund Heller auf Stadt und Feste Haltenbergstetten.
Durch die Heirat Annas von Hohenlohe kommt ein Teil von Aub an die Weinsberger.
Das Hochstift überträgt Fritz von Wenkheim die Bede der Stadt Haßfurt.
Graf Hermann von Henneberg und seine Gemahlin Agnes verkaufen ihre freien und eigenen Leute in Arnstein für 500 Pfund Heller an das Hochstift Würzburg.
Zur Ausbildung eines bestimmten Stadtrechts ist es nicht gekommen. Seit der Ort zum Fürstentum Brandenburg-Ansbach gehört, gelten die in diesem Land eingeführten Rechtsbestimmungen.
Die Gebrüder Gerlach und Gottfried von Hohenlohe verkaufen Wassertrüdingen an den Burggraf Friedrich V. von Nürnberg.
Die zwiespältige Neuwahl für den Bischofsstuhl bringt mit Albrecht III. von Heßburg erneut die Hoffnung auf Zugeständnisse, da er Bürgermeister und Rat zulässt und die Stadtschlüssel zurückgibt.
Kaiser Karl IV. gestattet dem Burggrafen von Nürnberg, in Langenzenn oder Neustadt an der Aisch Gulden zu schlagen.