Gerlach von Hohenlohe verpfändet die Burg in Aub an die Rothenburger Bürger Berthold Holtschuher und Dietrich Goltsmit.
Der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe bestätigt den zwei Tage zuvor erfolgten Verkauf des Zehnten in Arnstein an den Würzburger Domherrn Albrecht von Hesseburg.
Die Grafen Eberhart und Johann von Wertheim sowie die Stadt Wertheim regeln Steuern, Weinschank und -bau, Bürgeraufnahme, Strafen und die Schadloshaltung der Bürger wegen Schulden der Herrschaft.
Durch die Heirat Annas von Hohenlohe kommt ein Teil von Aub an die Weinsberger.
Das Hochstift überträgt Fritz von Wenkheim die Bede der Stadt Haßfurt.
Graf Hermann von Henneberg und seine Gemahlin Agnes verkaufen ihre freien und eigenen Leute in Arnstein für 500 Pfund Heller an das Hochstift Würzburg.
Zur Ausbildung eines bestimmten Stadtrechts ist es nicht gekommen. Seit der Ort zum Fürstentum Brandenburg-Ansbach gehört, gelten die in diesem Land eingeführten Rechtsbestimmungen.
Die Gebrüder Gerlach und Gottfried von Hohenlohe verkaufen Wassertrüdingen an den Burggraf Friedrich V. von Nürnberg.
Die zwiespältige Neuwahl für den Bischofsstuhl bringt mit Albrecht III. von Heßburg erneut die Hoffnung auf Zugeständnisse, da er Bürgermeister und Rat zulässt und die Stadtschlüssel zurückgibt.
Burggraf Friedrich V. stellt dem Bayreuther Judenmeister Meier ein Privileg aus.