"Rathsmeister und Rath" zu Schmalkalden versprechen dem Landgrafen Hermann zu Hessen und dem Grafen Heinrich von Henneberg, bei ihnen bleiben zu wollen, bis die Schulden der Stadt ganz getilgt seien.
Thüngen ist wieder Eigengut der Herren von Thüngen.
Der Bamberger Bischof übergibt das Schloss Betzenstein an die Landgrafen von Leuchtenberg. Es soll ihm jedoch Zeit seines Lebens als Offenhaus zu Verfügung stehen.
Burggraf Friedrich VI. von Nürnberg befreit die Bürger von Uffenheim von dem beim Kauf von Grundstücken zu entrichtenden Handlohn.
Die Burggrafen Johann III. und Friedrich VI. verpfänden am 13.6.1406 die "vesten und stat Berneck und das ampt daselbsten ... amptmansweise" an Arnold von Wallenrode und seinen Bruder Johann, Erzbischof zu Riga. Die Einlösung der Pfandschaft erfolgt 1477 durch Markgraf Albrecht Achilles.
Der Würzburger Bischof Johann I. von Egloffstein verspricht, die Stadt Haßfurt hinfort nicht mehr ohne Zustimmung des Domkapitels zu verpfänden.
Laut Lorenz Fries verschreibt Bischof Johann von Eglofstein Hans von Steinau Schloss Gersfeld und den zugehörigen Teil des Dorfes, was zuvor Herrmann von Schneeberg gehörte, für 1400 Gulden. Am 6.2.1406 übergibt Hans von Steinau dem Bischof eine Bestätigung darüber.
Laut Lorenz Fries setzt der Würzburger Bischof Hermann von Schneeberg wieder - nun aber als Lehnsmann - in Gersfeld ein.
Da Dietrich Fuchs von Eltmann dem Würzburger Bischof Johann von Eglofstein laut Lorenz Fries 4000 Gulden lieh, verschreibt er ihm Stadt und Amt Hassfurt.
Da der Würzburger Bischof dem Ritter Burkard von Seckendorf zu Frankenberg 300 Gulden schuldet, verschreibt ihm der Bischof laut Lorenz Fries diesen Betrag auf die Einnahmen in Iphofen.