Hollfeld erhält das Stadtprivileg durch den Bamberger Bischof Albrecht von Wertheim.
Der Nürnberger Burggraf Johann III. verleiht Arzberg das Stadtrecht (Nürnberg-Egerer Stadtrechtsfamilie).
Erkinger von Seinsheim setzt die Trennung der Astheimer Kirche von der Volkacher Mutterkirche durch.
Burggraf Johann spricht Albrecht Sack Einkünfte aus Hof als Zinsen für seine Schulden zu.
Burggraf Johann vergleicht sich mit Graf Oswald von Truhendingen wegen der Summe Geldes, für die er diesem Veste und Amt Epprechtstein und Kirchenlamitz verpfändet hat.
Der Deutschordenskomtur von Mergentheim stellt dem Burggrafen von Nürnberg ein Wiederlösungs-Revers über den verpfändeten Zoll und das verpfändete Geleit in Königshofen aus.
Burggraf Johann von Nürnberg verpfändet Münchberg und Schauenstein an Herrn Heinrich von Gera.
Graf Johann von Wertheim erhält die Stadt Wertheim von König Wenzel als Lehen.
Burggraf Johann III. von Nürnberg befreit die Bürger der abgebrannten Vorstadt zu Wunsiedel auf acht Jahre von Steuern und anderen Lasten.
Da sich Bischof Johann von Eglofstein von seinem Schwager Linhart Hausloden 6000 Gulden lieh, verschreibt ihm der Bischof laut Lorenz Fries jährlich 200 Gulden am Ungeld, an der Vogtei und sonstigen Gefällen in Iphofen als Leibgeding. Lorenz Fries vermutet jedoch, dass es sich bei der geliehenen Summe nur um 1600 Gulden handelte.