König Ruprecht verleiht das Markt- und Bürgerrecht und die Hochgerichtsbarkeit.
Erkinger von Seinsheim setzt die Trennung der Astheimer Kirche von der Volkacher Mutterkirche durch.
Burggraf Johann III. von Nürnberg verpfändet Hohenberg und Wunsiedel an Graf Günther von Schwarzberg. Dabei werden auch die Steuerverpflichtungen dieser beiden Orte sowie Arzbergs geregelt.
Burggraf Johann spricht Albrecht Sack Einkünfte aus Hof als Zinsen für seine Schulden zu.
Der Burggraf Friedrich von Nürnberg verspricht, dass er das Amt und das Gericht von Rothenburg o. d. Tauber der Stadt zurückgibt, sobald es ihm der König übertragen hat.
Die Stadt Kronach erwarb von Dietz Marschalk den Zoll zu Kronach, der von den Bischöfen an dessen gleichnamigen Vater verpfändet worden war. Fortan blieb der Zoll zu Kronach im Besitz der Stadt.
Da sich Bischof Johann von Eglofstein von seinem Schwager Linhart Hausloden 6000 Gulden lieh, verschreibt ihm der Bischof laut Lorenz Fries jährlich 200 Gulden am Ungeld, an der Vogtei und sonstigen Gefällen in Iphofen als Leibgeding. Lorenz Fries vermutet jedoch, dass es sich bei der geliehenen Summe nur um 1600 Gulden handelte.
Das Kartäuserkloster wird durch Erkinger von Seinsheim und seine Frau Anna von Bibra gestiftet.
Das königliche Hofgericht bestimmt im Streit um das Erbe von Markgraf Wilhelm von Meißen, dass die Markgrafen von Meißen die Burggrafen von Nürnberg zwecks Thiersheim und anderen Orten finanziell entschädigen müssen.
Das königliche Hofgericht setzt die Burggrafen von Nürnberg in Nutzgewähr ihres meißischen Erbes.