Hollfeld erhält das Stadtprivileg durch den Bamberger Bischof Albrecht von Wertheim.
Der Nürnberger Burggraf Johann III. verleiht Arzberg das Stadtrecht (Nürnberg-Egerer Stadtrechtsfamilie).
Burggraf Johann vergleicht sich mit Graf Oswald von Truhendingen wegen der Summe Geldes, für die er diesem Veste und Amt Epprechtstein und Kirchenlamitz verpfändet hat.
Der Deutschordenskomtur von Mergentheim stellt dem Burggrafen von Nürnberg ein Wiederlösungs-Revers über den verpfändeten Zoll und das verpfändete Geleit in Königshofen aus.
Graf Johann von Wertheim erhält die Stadt Wertheim von König Wenzel als Lehen.
Burggraf Johann von Nürnberg verpfändet Münchberg und Schauenstein an Herrn Heinrich von Gera.
Burggraf Johann III. von Nürnberg befreit die Bürger der abgebrannten Vorstadt zu Wunsiedel auf acht Jahre von Steuern und anderen Lasten.
Der Vogt wird als "Amtmann" bezeichnet.
Burggraf Friedrich VI. von Nürnberg verschreibt seiner Frau Elisabeth von Bayern unter anderem die Orte Ansbach, Leutershausen, Schwabach, Bernheim, Wassertrüdingen, Langenzenn und Gunzenhausen als Wittum.
Der Würzburger Bischof Johann I. von Egloffstein verpfändet Hildebrand von Thüngen Stadtschwarzach um 1550 fl auf elf Jahre.