Der Würzburger Bischof Johann II. von Brunn verschreibt die Stadt den Brüdern von der Tann, denen er Geld schuldet.
Laut Lorenz Fries verpflichtete sich die Stadt Iphofen 1421, solange jährlich 200 Gulden an Reinhard von Uissigheim zu zahlen, bis die Schulden des Würzburger Bischofs bei diesem in Höhe von 3000 Gulden beglichen sind. Dies gelang jedoch nicht, denn später löste das Würzburger Domkapitel diese Schuld ab und brachte die jährlichen 200 Gulden an sich. Außerdem findet sich für die gleiche Pfandsumme ein undatierte Verschreibung von jährlich 100 Gulden auf der Stadt Schwarzach, die Reinhard als Amtmann innehaben soll.
Bischof Friedrich III. von Aufsess von Bamberg erlaubt die Befestigung der Stadt.
Eine Urkunde nennt Bürgermeister, Schultheißen, Räte und Vertreter der Bürgerschaft.
Hans und Anna Truchseß zu Baldersheim spenden ein zweites Spital.
Die Schöffen des Landgerichts und der Zent Wertheim legen fest, dass alle in der Freiung der Stadt Wertheim begangenen Frevel (u.a. Diebstahl, Mord, Brandstiftung) von den Grafen von Wertheim zu ahnden sind. Unter den 14 Schöffen sind aus Wertheim Siegfried Bartholomeus und Kunz Stecher genannt.
Burg und Stadt Wertheim gehen als Lehen von König Sigismund an Graf Johann von Wertheim.
Laut Lorenz Fries löst der Würzburger Bischof seinen Teil an der Stadt Kitzingen von den Herren von Riedern wieder ein und verschriebt ihn amtmannsweise an Hanemann Echtern.
Kaiser Sigismund belehnt den Grafen Georg von Henneberg-Römhild mit dem halben Gericht zu Benshausen, mit einem Teil des Wildbanns am Thüringer Wald, mit Zoll, Zehnt und Halsgericht zu Römhild und Münnerstadt sowie mit dem Bann dieser Gerichte.
König Sigismund lässt die Reichskleinodien"für ewige Zeit" von der Burg Karlstein (Tschechien) nach Nürnberg überführen.