Markgraf Friedrich I., der Kurfürst von Brandenburg, erhebt das Dorf zu einem Markt mit Stadtrechten (Nürnberger Recht) und verleiht ihm das Privileg der hohen Gerichtsbarkeit.
Lichtenberg wird dem Markgrafen Friedrich I. zu Lehen von den Grafen von Orlamünde zu Lehen gegeben.
Orb wird an Hanau verpfändet.
Laut Lorenz Fries ernennt der Würzburger Bischof Heinrich von Ebersberg zu seinem Amtmann in Gersfeld und verschreibt ihm die Stadt.
Es kommt zu Streitigkeiten zwischen den Grafen von Wertheim und dem Deutschen Orden, da dieser durch die Ummauerung Neubrunns das verbriefte Geleitrecht der Grafen stört.
Graf Georg von Henneberg bekundet, dass ihm der Würzburger Bischof Johann II. von Brunn Burg und Stadt Möckmühl verliehen hat.
Vor dem Hussiteneinfall von 1430 entrichtet Bayreuth jährlich die Summe von 800 Pfund Heller an Steuer und Stadtzinsen an die Burggrafen.
Laut Lorenz Fries verschreibt der Würzburger Bischof Johann von Brunn Apel von Lichtenstein für 500 Gulden die Hälfte am Ungeld zu Ebern.
Als elf der 13 Jahre zur Begleichung der Pfandsumme verstrichen sind, nimmt Ebern durch ein Feuer großen Schaden. Laut Lorenz Fries befreit der Würzburger Bischof die Bürger von Ebern deswegen zusätzliche vier Jahre von Steuer und Bede, damit die Stadt nicht verlassen, sondern wieder aufgebaut werde.
Der Würzburger Bischof bemühte sich, durch Dienste für Böhmen die Pfandsumme Heidingsfelds und Mainbernheims zu erhöhen, um damit eine Auslösung seitens der Krone immer unwahrscheinlicher zu machen. Da es jedoch laut Lorenz Fries zu Streitigkeiten zwischen dem Würzburger Bischof und dem König kommt und sich die beiden Städte beim König wegen der Beschneidung ihrer Rechte durch den Bischof beschwerten, wird ein Schiedsgericht eingesetzt, das die gesamte Pfandsumme auf 12400 Gulden und die dem Bischof zustehende Pfandsumme auf 4000 Gulden festsetzt.