Die Grafen Georg und Hans von Mansfeld veräußern bereits 1555 in einem Tauschvertrag an die Herzöge von Sachsen ihren Teil des Ortes (1/8 Brückenau, 1/16 Schildeck).
Nürnberg übergibt Erlangen einer kaiserlichen Administration.
Der Würzburger Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt gibt Graf Ludwig von Königstein u.a. das Amt Freudenberg und die Jagd darin zu Lehen.
Die kaiserliche Administration übergibt Erlangen an das Fürstentum Kulmbach und damit an Georg Friedrich, dem Markgrafen von Ansbach und von Kulmbach.
Gräfin Katharina von Wertheim verzichtet zu Gunsten ihres Vaters, Graf Ludwig von Stollberg-Königstein, auf die gesamte Grafschaft Wertheim.
Stadtlauringen wird an K. von Schaumburg verpfändet.
Friedrich Joachim von Seckendorff nutzt die Abwesenheit seines Schwagers, des im Ausland weilenden Jörg Ludwig von Seinsheim, und verschafft sich durch Belehnung des Hochstifts dessen Hälfte an Marktbreit. Als Jörg Ludwig von Seinheim jedoch zurückkehrt, löst er 1552 den halben Teil aus dem Erbe der Töchter Wolfs ein, während er vorerst dem Seckendorff die andere Hälfte belässt.
Stadtlauringen wird an die Herren von Münster verpfändet.
Laut Lorenz Fries gibt der Würzburger Bischof den Rotgerbern der Stadt Königsberg eine Handwerksordnung.
Der Rat von Wertheim und Graf Ludwig von Stolberg-Königstein schließen den so genannten "Königsteiner Kontrakt". Inhalt sind die überlassene (?) Bede, Ungeld, Niederlag (Stapelrecht ?), Nachsteuer, Zuzug-, Weg-, und Standgeld, wofür die Bürger diejenigen herrschaftlichen Schulden, wofür die Stadt Wertheim versetzt war, übernehmen und gegen jährlich 1000 fränkische Gulden von der Bede der herrschaftlichen Kammer (ob die 1000 fl. die Tilgung darstellen oder zusätzlich gezahlt werden müssen, wurde nicht klar). Zudem muss die Stadt die Wege um und in der Stadt, die Schar- und Torwächter, die Stadtdiener und den baulichen Unterhalt Wertheims finanzieren.