König Ludwig IV. erteilt den Deutschherren das Recht, die Gerichtsbarkeit in Ellingen auszuüben (Stock-, Eisen- und Halsgericht).
König Ludwig IV. verpfändet Lauf an den Burggrafen Friedrich IV. von Nürnberg.
Albert von Hohenlohe und seine Ehefrau Hedwig (?, "Hedwigi conthorali") erhalten die Burg Möckmühl vom Würzburger Elekt Wolfram von Grumbach zu Lehen.
1322 werden zusammen mit dem (bischöflichen) Schultheißen auch Schöffen (scabini) genannt.
Leopold und Albrecht von Wolfstein bekommen als Grundherren das königliche Privileg des Markt- und Befestigungsrechts für ihr "Dorf" nach dem Vorbild der "stadt zu dem Neuenmarkt".
König Ludwig IV. erlaubt dem Würzburger Bischof Wolfram von Grumbach, die villa Iphofen zur Stadt zu erheben und zu befestigen.
König Ludwig IV. verleiht auf Betreiben des Grafen Berthold VII. von Henneberg-Schleusingen das Recht, in Eisfeld und Hildburghausen ein Ungeld zur Ummauerung der Stadt zu erheben
König Ludwig IV. erlaubt dem Grafen Berthold, für die Ummauerung der Städte Hildburghausen und Eisfeld ein Umgeld zu erheben.
König Ludwig IV. versetzt Kraft von Hohenlohe die Städte Crailsheim und Lohr (nicht eindeutig bestimmbar) für 2000 Pfund Heller.
König Ludwig IV. versetzt Kraft von Hohenlohe die Stadt Crailsheim ("Chrewlsheim") und die "villa" Honart (oder Monart) für 1000 Pfund Heller.