König Ludwig IV. erteilt den Deutschherren das Recht, die Gerichtsbarkeit in Ellingen auszuüben (Stock-, Eisen- und Halsgericht).
König Ludwig IV. verpfändet Lauf an den Burggrafen Friedrich IV. von Nürnberg.
König Ludwig IV. überträgt die Verteidigung Rothenburgs den Edlen Konrad, Ludwig und Gottfried von Hohenlohe.
1322 werden zusammen mit dem (bischöflichen) Schultheißen auch Schöffen (scabini) genannt.
König Ludwig IV. verleiht auf Betreiben des Grafen Berthold VII. von Henneberg-Schleusingen das Recht, in Eisfeld und Hildburghausen ein Ungeld zur Ummauerung der Stadt zu erheben
König Ludwig IV. verfügt, dass die in der Stadt gefertigten "graven Tuche", wohin sie auch immer verkauft werden, mit dem Dinkelsbühler Stadtmaß zu messen seien.
König Ludwig IV. versetzt Kraft von Hohenlohe die Städte Crailsheim und Lohr (nicht eindeutig bestimmbar) für 2000 Pfund Heller.
König Ludwig IV. versetzt Kraft von Hohenlohe die Stadt Crailsheim ("Chrewlsheim") und die "villa" Honart (oder Monart) für 1000 Pfund Heller.
Kraft von Hohenlohe bestätigt, dass die Kinder König Ludwigs IV. nach dessen Tod die Stadt Crailsheim für die 1000 Pfund, um die sie verpfändet wurde, wieder auslösen können.
Kraft von Hohenlohe erklärt, dass er Wassertrüdingen von König Ludwig IV. zur Pflege empfangen habe. Nach dem Tod des Königs wolle er die Stadt dessen Kindern übergeben, wenn sie diese von ihm fordern.