Der Rat von Nürnberg mahnt die Stadt Regensburg, ihm in seinem Zollstreit mit dem Burggrafen von Nürnberg beizustehen.
Der Bamberger Bischof Lamprecht von Brunn bekräftigt im Kaufbrief den Bürgermeister und den Rat in Scheßlitz.
Herzog Swantibor I. von Pommern-Stettin gibt den "Burgeren und Rath der Stadt zu Altdorf" das Recht, den Graben mit Fischen zu besetzen.
Das Patriziat räumt den Handwerkern paritätische politische Mitbestimmung ein.
Die neue Ratsordnung bestimmt einen kleinen Rat, bestehend aus zwölf Patriziern und zwölf Zunftmeistern, und einen großen Rat, dem zusätzlich zu dem kleinen Rat noch 36 Zunftangehörige als Vertreter der breiten Öffentlichkeit angehören.
Der kleine Rat führt das Stadtregiment, der große wird bei Fragen hinzugezogen, die einer breiteren Öffentlichkeit bedürfen.
Zwei Bürgermeister, ein Patrizier und ein Zunftmeister führen die Geschäfte der Stadt gleichberechtigt.
Jedes Geschlecht mit dem gleichen Vaternamen durfte nur zwei Mitglieder in den kleinen Rat schicken. Brüder oder Vater und Sohn durften nicht gleichzeitig Mitglied sein.
Wer Mitglied im kleinen Rat werden will, muss über ein Vermögen von mindestens 100 Gulden verfügen, allerdings kann bei besonderer Begabung von dieser Regel eine Ausnahme gemacht werden.
Jedes Jahr wird am Freitag vor Fastnacht ein Mitglied des kleinen Rats abgewählt und ein neues erwählt. Dazu tritt ein Ausschuss von 18 Mann zusammen (der Rat mit je einem Zunftmeister aus den sechs Zünften).